Kosten

Advokatur


Bei der Übernahme des Mandats klären wir Sie über die Kosten auf und schliessen mit Ihnen in der Regel eine Honorarvereinbarung ab. Diese bemisst sich in den meisten Fällen nach einem Stundenhonorar. Der Stundensatz beträgt wie bei den meisten Anwälten im Kanton Bern CHF 275.00 pro Stunde zuzüglich Auslagen für Porti, Kopien usw. sowie Mehrwertsteuer. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bemisst sich das Honorar nach dem Streitwert. Falls ausnahmsweise keine Honorarvereinbarung abgeschlossen wird, bemisst sich unser Honorar nach dem gebotenen Zeitaufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit nach der kantonalen Parteikostenverordnung.

Falls die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, stellen wir für Sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und um amtliche Vertretung. Bei uns dürfen Sie auch in diesem Fall mit der vollen Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei der Betreuung Ihres Mandats rechnen.


Notariat


Die Entschädigung der Notarin für ihre Arbeit als öffentliche Urkundsperson und die weiteren notariellen Arbeiten richten sich nach dem Tarif der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren. Zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.


Mediation


Für eine Mediation schliessen wir ebenfalls eine Honorarvereinbarung ab. Diese beruht auf einem Stundenhonorar von CHF 275.00 zuzüglich Auslagen für Porti, Kopien usw. sowie Mehrwertsteuer.